Kostenverzichtsregelung nützt auch Kommunen / verbesserte Freistellungsregelung für Helferinnen und Helfer

Der CDU Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen informiert über positive Neuerungen für das THW:

„Gute Nachrichten gibt es für das Technische Hilfswerk (THW) und seine 80 000 ehrenamtlichen Helfer. Im Deutschen Bundestag ist das Zweite THW-Änderungsgesetz verabschiedet worden. Das THW wird gestärkt und die Arbeit der Ehrenamtlichen erleichtert. Dafür sorgen zwei wesentliche Maßnahmen.

Eine erweiterte Kostenverzichtsregelung sorgt in Zukunft da-für, dass das THW häufiger zu Hilfe gerufen werden und seine hervorragenden Fähigkeiten, z.B. bei der Bekämpfung von Waldbränden oder Schneekatastrophen, einsetzen kann. Bislang verzichteten Kommunen häufig aufgrund möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe des THW. Jetzt wird ihnen diese Sorge genommen. Die Kommunen können vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses künftig kostenfrei die Hilfe des THW anfordern.

Zusätzlich wird die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helfern unter Weiterzahlung des Lohns in moderater Weise angepasst. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen wird so gewährleistet.

Mit den Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 wird die Grundlage dafür geschaffen, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Den vielen freiwilligen Helfern, die großartige Arbeit im THW leisten, sollen optimale Bedingungen geboten werden. Das ehrenamtliche Engagement im THW wird auf eine deutlich verbesserte Ausgangsbasis gestellt und künftig noch attraktiver.“

Bild © Jens Koeppen