Transparenzbekanntmachung
Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)
Es handelt sich hierbei um politische Werbung gemäß TTPW-VO (2024/900).
Hinweis: Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politischen Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.
Spenden-Empfänger- Auftraggeber
CDU Kreisverband Uckermark
Friedrichstraße 19
17291 Prenzlau
cdu.uckermark@gmail.com
http://www.cdu-uckermark.de/
Hinweis: Eine kontrollierende Stelle sowie ein abweichender Finanzierer liegen nicht vor.
Zeitraum der Veröffentlichung/Zustellung/Verbreitung
27.02.2026 bis 03.05.2026 (exklusive bei ev. Stichwahl)
Gesamtbetrag für die politische Aktion
5000,00 EUR – Herkunft: privat, EU
Berechnungsmethode: Rechnungsbeträge, Netto-Preise
Bezug zu Wahlen
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Landratswahl am 19. April 2026
Weitere Informationen des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren
Es wurden bei dieser politischen Anzeige keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren genutzt.
Wie können möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Sollten Sie der Ansicht sein, dass unsere politische Werbung nicht den Anforderungen der aktuellen TTPW-VO entspricht, so können Sie uns eine Meldung an cdu.uckermark@gmail.de zusenden