Der Kreisvorsitzende und CDU Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen informiert über den Bewerbungsstart zur Teilnahme am Parlamentarischen Patenschafts-Programm:

Es geht wieder los! Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) geht in eine neue Runde. Interessierte aus unserer Region sind herzlich eingeladen, sich jetzt für das Programmjahr 2022/2023 zu bewerben.”

Das PPP bietet Schülern, aber auch jungen Berufstätigen und Auszubildenden die Möglichkeit, grundlegende Auslandserfahrungen zu sammeln. Die Programmteilnehmer erhalten Einblicke in das politische System, die Gesellschaft und das kulturelle Leben in den USA. Sie erleben den Familienalltag in ihren Gastfamilien mit, können neue Freundschaften knüpfen und wertvollen Input für die persönliche Entwicklung mitnehmen.

Schüler besuchen gemeinsam mit amerikanischen Jugendlichen eine Highschool. Junge Berufstätige können mit dem PPP-Stipendium ein halbes Jahr lang ein College besuchen und anschließend ein halbes Jahr in einem amerikanischen Betrieb arbeiten. Bewerben können sich auch Auszubildende im letzten Lehrjahr, sie müssen aber zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Bundestagsabgeordnete begleiten in Deutschland das Programm als Paten.

Ich freue mich, dass ich in den vergangenen Jahren schon vielen tollen jungen Leuten aus meiner Heimat dieses USA-Jahr ermöglichen konnte und ihre Entwicklung und Erfahrung ein Stück weit mitverfolgen durfte. So hoffe ich auch in diesem Jahr wieder auf spannende und vielversprechende Bewerbungen aus meinem Wahlkreis.”

Bewerbungen sind online über bundestag.de/ppp möglich. Hier finden Interessierte auch alle Informationen zum Programm, zum Ablauf und den Teilnahmevoraussetzungen.

Die Bewerbungsfrist endet am 10. September 2021.

Wichtiger Hinweis: Die Durchführung des 39. PPP steht unter dem Vorbehalt der Pandemie. Es wird nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich ist und das Programm angemessen umgesetzt werden kann.

Foto @ Jens Koeppen