Es ist kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens heute, Donnerstag (26.03.2020) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier: SV_Vorlage2

Bild © Jens Koeppen