Corona ist wieder voll da. Die aktuellen Infektionszahlen stiegen zuletzt rasant. Bundeskanzlerin Angela Merkel ist heute mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zusammenkommen, um über die aktuelle Lage und nötige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie zu beraten. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen, die zunächst auf den November begrenzt sind. In 14 Tagen sollen die Maßnahmen evaluiert werden.
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen geöffnet bleiben. Auch Universitäten und Volkshochschulen sollen geöffnet bleiben.
Groß- und Einzelhandel
Die Geschäfte des Groß- und des Einzelhandels bleiben offen – nicht mehr als ein Kunde darf sich jedoch pro zehn Quadratmeter aufhalten.
Industriebetriebe und Handwerk geöffnet bleiben.
Schließung von Freizeiteinrichtungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, sollen im November deutschlandweit weitgehend untersagt werden. Das gilt für Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 2. November an bis Ende des Monats. Auch Messen, Kinos, Freizeitparks oder Spielhallen sind von der Schließung betroffen.
Schwimmbäder, Saunen und Thermen sowie Fitnessstudios dürfen nicht weiterbetrieben werden, ebenso Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt.
Die Fußball-Bundesliga wird im November ohne Zuschauer stattfinden.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen sollen vorübergehend schließen. Das Angebot von Speise und Getänken „to go“ sowie Lieferdienst ist erlaubt, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa beim Physiotherapeuten, sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Touristische Übernachtungen
Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen verboten werden. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.
Gottesdienste und Demonstrationen
Die Religions- und Versammlungsfreiheit bleibt weiterhin geschützt, es sind keine weiteren Verschärfungen vorgesehen.
Beratungseinrichtungen
Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen sollen geöffnet bleiben.
Schutz von Kranken und Pflegebedürftigen
Bund und Länder wollen Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Menschen mit Behinderungen besonders gegen die sich verschärfende Corona-Krise schützen. Corona-Schnelltests sollen deshalb zügig und mit Priorität diesen Menschen zur Verfügung gestellt werden.
Appell, Heimarbeit zu ermöglichen
Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen fordern Bund und Länder Unternehmen eindringlich, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.
Weitere Nothilfen im Milliardenbereich geplant
Parallel zu den Einschränkungen plant der Bund milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind.
Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, die von den Maßnahmen betroffen sind, sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 als Unterstützung erhalten. Diese Regel soll für Unternehmen mit bis zu 50 Personen gelten. Die Prozentsätze für größere Unternehmen sollen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
Den Beschluss im Wortlaut lesen Sie hier: BKMPK28102020end.
Foto: Jens Koeppen