Bund und Länder haben eine Reihe von Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen in Deutschland beschlossen – das
private und öffentliche Leben bleibt aber stark reglementiert. Die strengen Kontaktverbote bleiben bis mindestens Anfang Mai bestehen, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit.

Ein Überblick über die beschlossenen Eckpunkte:

  • Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert.
  • Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise geöffnet werden. Der Schulbetrieb soll mit Abschlussklassen, obersten Klassen in Grundschulen sowie mit Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, beginnen. Die KMK legt demnächst weitere Regelungen vor.
  • Bibliotheken und Archive können geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden.
  • Versammlungsverbot bleibt bestehen -> Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften bleiben geschlossen.
  • Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.
  •  Es gilt die dringende Empfehlung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen. Aber: keine Maskenpflicht!
  • Einzelhandelsgeschäfte mit Verkaufsräumen von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab Montag öffnen. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen.
  • Friseursalons dürfen öffnen, wenn sie Auflagen zur Hygiene beachten und Warteschlangen vermeiden. Die Friseure sollen entsprechende Schutzkleidung tragen.
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten weiterhin für Risikogruppen, insbesondere in Pflege- und Seniorenheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Die einzelnen Punkte zum Nachlesen finden Sie hier: Beschluss Bund-Länder

 

Foto: CDU / UBG